Im Vorfeld der Stichwahl erreichen die Verantwortlichen in den Gemeinden derzeit zahlreiche Fragen – insbesondere zur kurzen Zeitspanne zwischen dem ersten Wahlgang und der Stichwahl sowie zum Versand der Briefwahlunterlagen. Um hier für Klarheit zu sorgen, hat das Landratsamt einige wichtige Hinweise veröffentlicht.
Grundsätzlich ist es für die Stimmabgabe im Wahllokal nicht zwingend erforderlich, die Wahlbenachrichtigung vorzulegen. Zwar wurden die Gemeinden angehalten, den Wählerinnen und Wählern das Schreiben nach dem ersten Wahlgang wieder mit nach Hause zu geben, damit es bei einer möglichen Stichwahl erneut verwendet werden kann. Sollte dies jedoch nicht geschehen sein, hat das keine Auswirkungen auf die Wahlteilnahme: Die Wahlberechtigung kann auch durch das Vorzeigen eines gültigen Ausweisdokuments überprüft werden.
Für Bürgerinnen und Bürger, die bereits beim ersten Wahlgang Briefwahl beantragt und dabei angegeben haben, auch bei einer Stichwahl per Brief wählen zu wollen, werden die entsprechenden Unterlagen automatisch erneut zugesandt. Wer erstmals per Briefwahl abstimmen möchte oder dies zuvor nicht angegeben hat, muss dafür einen Antrag stellen. Dies ist beispielsweise über die Internetseiten der jeweiligen Gemeinden möglich.
In vielen – insbesondere größeren – Gemeinden werden die Briefwahlunterlagen per Post verschickt. Aufgrund des sehr kurzen Zeitfensters bis zur Stichwahl kann es jedoch vereinzelt zu zeitlichen Engpässen bei der Zustellung kommen. Deshalb wird empfohlen, ausgefüllte Briefwahlunterlagen möglichst direkt bei der jeweiligen Gemeinde einzuwerfen, anstatt sie per Post zurückzusenden.
Sollten beantragte Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig zugestellt werden, besteht die Möglichkeit, bis Samstag, 21. März, um 12 Uhr bei der Gemeinde neue Unterlagen zu beantragen. In diesem Fall kann die Stimme auch direkt vor Ort in der Gemeinde abgegeben werden.
Wichtig zu beachten: Wenn beantragte Briefwahlunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig ankommen, berechtigt dies nicht dazu, am Wahlsonntag stattdessen im Wahllokal an der Urnenwahl teilzunehmen.
Weitere Infos – Landratsamt Landsberg: