Daniela Groß (B90/Die Grünen) stellt eine Anfrage zum Bürgerentscheid „Stopp den Neubau des Landratsamtes“, das zeitgleich mit den Bundestagswahlen zur Abstimmung steht. Parallel dazu hat der Landkreis ein Ratsbegehren initiiert, für das aktiv geworben wird. Dazu wurde ein Pop-Up-Store in der Innenstadt eröffnet, der Informationen bereitstellt und das Ratsbegehren bewirbt.
Groß fragt nach den Kosten des Pop-Up-Stores und ob Mitarbeiter des Landratsamtes dort eingesetzt werden. Der Landrat erklärt, dass er im Rahmen des Ratsbegehrens den Auftrag habe, dafür zu werben, und dabei auf die ihm zur Verfügung stehenden Mittel zurückgreife. Im Pop-Up-Store seien u.a. Mitarbeiter der Abteilung Hochbau vertreten. Ihre Einsätze würden im Rahmen regulärer Dienststunden erfolgen.
Der Landrat betonte, dass aus seiner Sicht das Angebot gut angenommen werde. Bezüglich der Kosten des Pop-Up-Stores verweist er darauf, dass diese nachgereicht würden, und deutete an, dass sie sich an ortsüblichen Mietpreisen orientieren dürften.
Kommentar von Kilian Fitzpatrick (Kreisrat): Durch das Einbringen eines eigenen Ratsbegehrens kann die Landkreisverwaltung frei über die Mittel verfügen. Sie ist nicht mehr im Rahmen einer Gleichbehandlung an das Bürgerbegehren gebunden. Im Endeffekt können auf diese Weise deutlich leichter Werbemittel für das Ratsbegehren, hinter dem die Finanzkraft eines Landkreises steht, zur Verfügung gestellt werden als es bei einer privaten Bürgerinitiative der Fall ist. Diese ist ja auf Spenden angewiesen. Ob diese Ungleichheit sich auf das Abstimmungsergebnis auswirkt, kann man natürlich nicht so einfach beantworten. Im Fokus aller Bemühungen sollte immer die Bürger*innen stehen, die dann ihr Votum über die Baupläne des Landkreis Landsberg abgeben werden. Wie hoch die vom Landkreis aufgebrachten Mittel im Einzelnen sind, wissen die Bürger*innen wohl erst, wenn alles vorbei ist.